Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln
Die EU-Staaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, Titandioxid aus Lebensmitteln zu verbannen. Das bedeutet, dass der Lebensmittelzusatzstoff, der häufig als weißes Farbpigment eingesetzt wird, ab dem 7. August 2022 nur noch abverkauft, danach aber nicht mehr verwendet werden darf.
Was ist Titandioxid?
Titandioxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der als weißes Farbpigment in Produkten wie Süßwaren oder Überzügen (z. B. Dragees, Kaugummi oder Kuchenglasur) zu finden ist. Ebenso Anwendung findet der Farbstoff in Soßen, Suppen oder Brühen. Durch Titandioxid erhalten ansonsten farblose Produkte ein optisch ansprechendes Aussehen. Im Rahmen der Zutatenliste muss der Hersteller auf die Verwendung von Titandioxid (E171) hinweisen. Anzutreffen ist der Stoff aber auch in Kosmetikprodukten wie z. B. Zahnpasta, zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln oder in Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen.
Was ändert sich?
Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheitsbewertung für Titandioxid neu bewertet hat, gilt dieser Zusatzstoff nicht mehr als unbedenklich. Eine Genotoxizität kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Stoff steht in Verdacht, Veränderungen am Erbgut zu verursachen. Von ihm kann eine krebserregende Wirkung ausgehen. Nach dem Verzehr von titandioxidhaltigen Lebensmitteln geht die EFSA davon aus, dass die Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt zwar gering ist, der Stoff könnte sich aber im Körper ansammeln.
Die EU-Staaten haben auf das Gutachten der EFSA reagiert und in der Verordnung (EU) 2022/63 vom 14. Januar 2022 die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln zukünftig untersagt. Die Verordnung tritt am 7. Februar 2022 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist bis zum 7. August 2022 ist es den Herstellern erlaubt, Lebensmittel mit Titandioxid in den Verkehr zu bringen. Danach dürfen die Produkte bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums abverkauft werden.
Ganz aus unserem Alltag verschwindet Titandioxid aber nicht. Das Verbot richtet sich nur gegen die Verwendung in Lebensmitteln, nicht jedoch gegen den anderweitigen Einsatz, z. B. in Kosmetikprodukten.
Seit 20 Jahren ist Rita Roelofs als gelernte Diätassistentin und Diplom-Oecotrophologin Ihre Ansprechpartnerin im Produktinformationsdienst. Sie berät Sie zu allen Sonderkostformen und unterstützt Sie bei der Auswahl der geeigneten Produkte. Die Umsetzung lebensmittelrechtlicher Vorgaben wie der LMIV gehört ebenfalls zu ihrem Portfolio.