Branchenüberblick

Die Krankenhausreform wird kommen: Ende November hat der Bundesrat den Weg für die Krankenhausreform freigemacht. Damit soll das neue Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten und schrittweise umgesetzt werden. Von der Einführung neuer Leistungsgruppen bis zur Begrenzung der Fallpauschalen – wir haben die wesentlichen Änderungen der Krankenhausreform für Sie zusammengefasst.

Fachgebiete Krankenhäuser

Krankenhäusern werden Leistungsgruppen zugewiesen

Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung von sogenannten Leistungsgruppen. Die Idee dahinter: Jedes Krankenhaus in Deutschland soll klar definierte Fachgebiete und Behandlungen abdecken, um so eine eindeutige medizinische Spezialisierung und Qualitätssteigerung für die Patienten und Patientinnen zu ermöglichen. Hierzu werden die medizinischen Leistungen in insgesamt 65 Leistungsgruppen aufgeteilt, die unter anderem allgemeine innere Medizin, Stammzellentransplantationen oder Leukämiebehandlungen umfassen. Bis Ende des Jahres sollen die Bundeländer den Krankenhäusern diese Leistungsgruppen zuweisen. Ein Krankenhaus kann eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten, wenn es für dieses Fachgebiet das notwendige Personal und ein festgelegtes Qualitätsniveau nachweisen kann. Nur wenn sie diese Kriterien erfüllen, sollen sie für die Behandlungen in der Leistungsgruppe bezahlt werden können.

Durch die Zuweisung der Leistungsgruppen könnten kleinere Krankenhäuser ihren Leistungsumfang deutlich einschränken. Damit können sie sich auf die Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Für Patientinnen und Patienten kann das jedoch bedeuten, dass sie in Zukunft möglicherweise längere Wege in Kauf nehmen müssen, wenn es um spezialisierte Behandlungen geht. Dafür sollen sie dann vor Ort in Zukunft eine bessere Behandlung erhalten.

Vergütung über Fallpauschalen wird eingeschränkt

Die schlechte Finanzlage und das Krankenhaussterben waren der Anstoß für die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Laut ihm solle die Reform eine „Ent-Ökonomisierung“ des Krankenhauswesens bringen. Bislang finanzieren sich Krankenhäuser über das System der Fallpauschalen. Hierbei wird jede Behandlung mit einem festgelegten Pauschalbetrag vergütet, der unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls ist. Das hatte in der Vergangenheit die Folge, dass Behandlungen ausgeführt wurden, die medizinisch gar nicht erforderlich waren, nur um diese finanziell abrechnen zu können.

In Zukunft sollen Krankenhäuser dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung. Dafür bekommen sie eine Vorhaltepauschale. Diese soll insgesamt 60 Prozent ihrer laufenden Kosten decken. Diese Grundfinanzierung soll dazu beitragen, dass die Krankenhäuser künftig weniger unter finanziellem Druck stehen. Die verbleibenden 40 Prozent der Kosten sollen die Kliniken weiterhin über Fallpauschalen abdecken können.

Ländliches Krankenhaus

Besondere Regelungen für kleine Kliniken auf dem Land

Für ländliche Krankenhäuser bringt die Reform weitere spezifische Regelungen. Kleine Kliniken in ländlichen Regionen stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da sie trotz begrenzter finanzieller Mittel und geringer Personalressourcen eine umfassende medizinische Grundversorgung sicherstellen müssen. Um die gesundheitliche Versorgung auf dem Land zu stärken, sieht die Reform daher vor, dass Fachärzte in kleinen Landkliniken künftig auch ambulant behandeln dürfen. Damit soll für die Patienten und Patientinnen der manchmal oft weite Weg in eine Facharztpraxis wegfallen, da sie sich dann im Krankenhaus behandeln lassen können. Darüber hinaus erhalten Kliniken, die eine wichtige Rolle in der Grundversorgung ländlicher Regionen spielen, eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Qualitätsanforderungen. So soll gewährleistet werden, dass auch abseits großer Städte eine medizinische Basisversorgung erhalten bleibt, selbst wenn die Kliniken dort nicht alle Anforderungen einer speziellen Leistungsgruppe erfüllen können.

Krankenhaus-Reform

Finanzierung und Umsetzung der Reform

Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass die vollständige Umsetzung der Krankenhausreform bis zu zehn Jahre dauern wird. Die Veränderungen sind umfassend und benötigen Zeit, damit sich alle beteiligten Institutionen – von den Kliniken selbst bis hin zu den Gesundheitsbehörden der Länder – an die neuen Regelungen anpassen können. Ein Übergangsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro soll die Umstellung finanzieren.