Allgemeine Beratungs- und Geschäftsbedingungen

  • Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen werden mit der Auftragserteilung als ausschließlich maßgebend anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  • Der Inhalt der durch CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG - nachfolgend CC-Software und Consulting genannt - erstellten Beratungsdokumentationen ist und bleibt geistiges Eigentum dieser Gesellschaft. Als Urheber bleiben alle Rechte an den Dokumentationen - im Original oder in Kopie - bei CC-Software und Consulting. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den Beratungsvereinbarungen und die Weitergabe von Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CC-Software und Consulting.
  • Der Auftraggeber wird alle Informationen über die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln und alle nötigen Vorkehrungen treffen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu diesen Informationen erhalten. CC-Software und Consulting wird seinerseits die zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln und sicherstellen, dass unbefugte Dritte sich keinen Zugang zu diesen Daten verschaffen können.
  • Die Firma CC-Software und Consulting ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  • Die Verantwortlichkeit für die aus den Beratungsempfehlungen ggf. eingeleiteten Maßnahmen liegt beim Auftraggeber. Jegliche Haftung der Firma CC-Software und Consulting im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung ist ausgeschlossen. CC-Software und Consulting übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Beratung gegebenen Auskünfte und Erklärungen, da keine Garantien für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Daten und der Richtigkeit der zu Rate gezogenen Literatur vorliegen.
  • Die in den Beratungsangeboten genannten Bearbeitungstermine und -fristen sowie die beschriebenen Maßnahmen sind nicht endgültig verbindlich. Terminverschiebungen werden vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen zu den vereinbarten Leistungen aus dem Beratungsvertrag, die sich während der Durchführung der Beratung als notwendig erweisen oder gewünscht werden und nicht unerheblich sind, werden nicht automatisch zum Gegenstand der Vertragsleistung.
  • Beratungs- und Planungsleistungen werden entsprechend der zeitlichen Inanspruchnahme durch die Beratungsprojekte in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der zu berechnenden Beratungstage und des daraus resultierenden Gesamthonorars eines Beratungsprojektes ist stets das dem Beratungsvertrag zugrundeliegende Beratungsangebot maßgebend.
  • Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Im Falle des Verzuges werden sämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Dazu rechnen insbesondere noch offene oder laufende Lastschriften und Schecks. Bei Nichteinlösung von Lastschriften und Schecks tritt Zahlungsverzug sofort ein. Zum Inkasso sind Mitarbeiter nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.
  • Wird nach Erteilung des Beratungsauftrages der Beratungsvertrag vom Auftraggeber gekündigt, so behält sich CC-Software und Consulting das Recht vor, den bis dahin entstandenen Aufwand und die bereits erfüllte Beratungsleistung in Rechnung zu stellen.
  • Die AGB und Datenschutzbestimmungen unter www.chefsculinar.de/impressum sowie den Mediahinweis unter www.chefsculinar.de/mediahinweis habe ich gelesen und akzeptiert. Mit der Annahme des Angebotes erklären wir uns mit der Geltung einverstanden.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Firma CC-Software und Consulting. Dieser Gerichtsstand wird auch für Ansprüche vereinbart, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt haben.