Das Einfühlungsverhältnis

Personal einstellen in Zeiten des Arbeitskräftemangels

Interessenten haben beim Einfühlungsverhältnis die Möglichkeit  hinter die Kulissen zu schauen Bei einem Einfühlungsverhältnis hat der Arbeitgeber einiges zu beachten

Durch den wachsenden Arbeitskräftemangel in der Gastronomie sind viele Unternehmen darauf angewiesen, Personen ohne oder mit wenig Erfahrung im Job als Mitarbeitende in Betracht zu ziehen. Eine Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende vor der festen Einstellung besser kennenzulernen, bietet das sogenannte Einfühlungsverhältnis. Doch was genau ist ein Einfühlungsverhältnis und wie unterscheidet es sich von einem regulären Arbeitsverhältnis? Das erfahren Sie in diesem Beitrag. Zudem stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zum Download zur Verfügung.

Im Einfühlungsverhältnis oder schon Arbeitnehmer Interessenten, die arbeiten wie ein Arbeitnehmer, sind auch so zu behandeln

Was ist ein Einfühlungsverhältnis?

 

Das Einfühlungsverhältnis bietet sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich unverbindlich kennenzulernen, ohne dass dabei eine arbeitsrechtliche Bindung entsteht. Anders als beim Probearbeiten oder einem regulären Arbeitsverhältnis geht es hier weniger um das Erbringen von Arbeitsleistungen, sondern vielmehr um einen Teil des Bewerbungsprozesses. Ziel ist es, dass die potenziellen Mitarbeitenden den Arbeitsplatz, die Kultur und das Team näher kennenlernen. Gleichzeitig erhalten Arbeitgebende einen ersten Eindruck von den Interessierten in einer realen Arbeitsumgebung – ohne direkte Verpflichtungen.

Beim Einfühlungsverhältnis ist die Privatperson über ihre Krankenversicherung abgesichert Es gelten Besonderheiten beim Unfallversicherungsschutz

Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis

 

Es ist wichtig, das Einfühlungsverhältnis klar von einem regulären Arbeitsverhältnis zu unterscheiden. Sobald Interessierte konkrete Arbeitsaufgaben übernehmen oder von den Arbeitgebenden klare Weisungen erhalten, kann es leicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergehen. Die Folge wäre, dass die Arbeitskräfte Anspruch auf eine Vergütung hätten und die Sozialversicherungspflicht greifen würde. Dies hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für die interessierten Personen rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das Einfühlungsverhältnis sollte also nicht dafür genutzt werden, um Arbeitsleistungen zu "testen". Wenn es darum geht, die fachliche Qualifikation von Bewerbenden näher zu prüfen, ist ein Probearbeiten oder ein regulärer Arbeitsvertrag die bessere Wahl. Achten Sie darauf, dass Interessierte im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses eher den Betrieb und das Team kennenlernen, ohne dabei in die regulären Arbeitsabläufe eingebunden zu werden.

Das Einfühlungsverhältnis kann zur Beschäftigungsaufnahme führen Ein Einfühlungsverhältnis kann leicht in eine Beschäftigung umschlagen

Mögliche Fallstricke bei der Handhabung

 

Wenn ein Einfühlungsverhältnis in der Praxis wie ein reguläres Arbeitsverhältnis gehandhabt wird, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Arbeitgebende laufen Gefahr, unbeabsichtigt ein Beschäftigungsverhältnis zu schaffen, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Sozialversicherungsbeiträge müssten dann nachträglich abgeführt werden. Außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht. Daher ist es von großer Bedeutung, dass das Einfühlungsverhältnis klar definiert wird und alle Beteiligten ihre Rollen kennen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte ein Einfühlungsverhältnis möglichst kurz gehalten werden. Idealerweise sollte es nur wenige Tage dauern, in keinem Fall aber länger als eine Woche. Je länger die Interessierten im Betrieb tätig sind, desto größer ist die Gefahr, dass ein Arbeitsverhältnis unterstellt wird. Ein zu langer Zeitraum könnte zudem die Abgrenzung zum Probearbeiten oder einer regulären Anstellung erschweren. Arbeitgebende sollten daher von Anfang an klare Zeitrahmen festlegen und diese auch einhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den beide Seiten beachten sollten, ist der fehlende Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses. Da die Interessierten nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Person über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt wird und arbeitslos ist. Arbeitgebende können Missverständnisse vermeiden, indem sie von Anfang an klare Absprachen treffen und diese auch schriftlich festhalten. 

 

Fazit

Das Einfühlungsverhältnis kann eine wertvolle Ergänzung im Bewerbungsprozess sein, von der beide Seiten profitieren. Es bietet die Möglichkeit, sich in einem unverbindlichen Rahmen kennenzulernen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dabei können Arbeitgebende einen ersten Eindruck von der Eignung und dem Potenzial der Interessierten gewinnen, während die potenziellen Mitarbeitenden die Unternehmenskultur und das Arbeitsumfeld erleben können. Damit diese Kennenlernphase reibungslos verläuft, ist es wichtig, klare Absprachen zu treffen und den Zeitraum überschaubar zu halten. So wird das Einfühlungsverhältnis zu einem positiven und produktiven Teil des Einstellungsprozesses, der für beide Seiten einen Mehrwert schafft.